Stand Arbeitszeitkonto. Montag. Dienstag. Mittwoch. Donnerstag. Freitag.
Samstag. Sonntag. Summe. Stand Arbeitszeitkonto. Mitarbeiter (vollbeschäftigt).
0,00.
Arbeit an Feiertagen bei Arbeitszeitkonto Fall 1 Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)
0,00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Summe
8,00
8,00
0,00
0,00
8,00
8,00
8,00
40,00
Stand Arbeitszeitkonto Std
1,50
dienstplanmäßige Arbeitszeit Ergebnis:
Da der Mitarbeiter am Feiertag nicht zum Dienst eingeteilt ist, ergeben sich keinerlei Auswirkungen
Fall 2 Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)
0,00
Montag
Dienstag
8,00
0,00
dienstplanmäßige
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Summe
0,00
8,00
8,00
8,00
8,00
40,00
Stand Arbeitszeitkonto Std
1,50
Mitarbeiter hat frei, Arbeitszeit fällt aus.
Arbeitszeit Ergebnis:
Da der Mitarbeiter am Feiertag zum Dienst eingeteilt ist, die Arbeit aber in Folge des Feiertages ausfällt, gilt die Zeit als geleistet
Fall 3 Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)
0,00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Summe
8,00
0,00
0,00
8,00
8,00
8,00
8,00
40,00
dienstplanmäßige
Stand Arbeitszeitkonto Std
9,50
Mitarbeiter muss am Feiertag arbeiten
Arbeitszeit Ergebnis:
Da der Mitarbeiter am Feiertag zum Dienst eingeteilt ist und die Arbeit nicht ausfällt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1.
Er erhält für die geleisteten 8 Stunden Arbeit einen Zeitzuschlag von 8 x 35 % seines Stundensatzes
2.
a) Er erhält für die geleistete Feiertagsarbeit innerhalb eines Zeitraumes von 13 Wochen einen Freizeitausgleich von 8 Stunden Kann diese Freizeit nicht erteilt werden, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Arbeitsstunde den Zeitzuschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c Doppelbuchst. aa der Anlage 6a zu den AVR. b) oder er bekommt die 8 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut geschrieben
Fall 4 (Feiertag fällt auf einen Sonntag) Stand Arbeitszeitkonto Mitarbeiter (vollbeschäftigt)
0,00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Summe
8,00
0,00
0,00
8,00
8,00
8,00
8,00
40,00
dienstplanmäßige
Mitarbeiter muss am Feiertag arbeiten
Arbeitszeit Ergebnis:
Da der Mitarbeiter am Feiertag - der auf einen Sonntag fällt - zum Dienst eingeteilt ist und die Arbeit nicht ausfällt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1.
Er erhält für die geleisteten 8 Stunden Arbeit einen Zeitzuschlag von 8 x 50 % seines Stundensatzes
2.
a) Er erhält für die geleistete Feiertagsarbeit, auch wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, innerhalb eines Zeitraumes von 13 Wochen einen Freizeitausgleich von 8 Stunden Kann diese Freizeit nicht erteilt werden, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Arbeitsstunde den Zeitzuschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c Doppelbuchst. aa der Anlage 6a zu den AVR. b) oder er bekommt die 8 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut geschrieben (wie hier geschehen)
Stand Arbeitszeitkonto Std
9,50