vfdb-. Richtlinie. 0805. GUV-I. Richtlinie zur Auswahl von persönlicher
Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für. Einsätze bei ...
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
Empfehlung zur Auswahl von FeuerwehrSchutzbekleidung vfdb-Richtlinie 0805, GUV-I ______ S T A T U S:
ENTWURF
Vorwort ...........................................................................................................................3 1
Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.................4
2
Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ....................................................................................................................4
2.1
Allgemeine Aspekte............................................................................................4
2.2
Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung ...........................................................5
2.3
Gefährdungsbeurteilungen................................................................................8
2.4
Handhabung der Gefahrenmatrix....................................................................10
3.
Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA ..................................................19
3.1
Informationsgewinnung ...................................................................................19
3.2
Trageversuche ..................................................................................................19
3.2.1 Prüfungsaspekte ..............................................................................................19 3.2.2 Prüfverfahren ....................................................................................................20 3.2.3 Handhabung in der Praxis ...............................................................................20 3.2.4 Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA ......................................21 3.3
Dokumentation .................................................................................................21
4
Darstellung und Beschreibung verschiedener PSA-Gruppen ......................22
4.1
PSA für Brandbekämpfung (BBK1) (TR).........................................................22
4.2
PSA für Brandbekämpfung (BBK2).................................................................23
4.3
PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*) .................24
4.4
PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*).....................................26
4.5
PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW) ...............................................27
4.6
PSA für Wasserrettung (WRD*) .......................................................................28
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4.7
PSA für Wasserrettung (WRD**)......................................................................29
4.8
PSA für Wasserrettung (WRD***) ....................................................................30
4.9
PSA für Rettungdienst (RD*) ...........................................................................31
4.10
PSA für Rettungdienst (RD**) ..........................................................................32
4.11
PSA für Rettungdienst (RD***).........................................................................33
4.12
PSA für Rettungdienst (RD***).........................................................................34
4.13
PSA für allgemeine Dekontaminations- und Desinfektionsmaßnahmen (ABC**)...............................................................................................................35
4.14
PSA für ABC-Einsatz (ABC*) ...........................................................................37
4.15
PSA für A-Einsatz (ABC**) ...............................................................................38
4.16
PSA für ABC-Einsatz (ABC**) ..........................................................................39
4.17
PSA für ABC-Einsatz (ABC***).........................................................................40
4.18
PSA für ABC-Einsatz (ABC***).........................................................................41
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Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
Vorwort Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-Wissenschaftlichen Beirat (TWB) dem vfdb-Referat 8 ´Persönliche Schutzausrüstung´ - und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) erarbeitet und wird den deutschen Feuerwehren als Handhabungsempfehlung zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument wurde sorgfältig von den Experten der VFDB erarbeitet und vom Präsidium der VFDB verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der VFDB und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen. Die VFDB verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug auf VFDB-Dokumente, die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren. Die VFDB übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus unklarer Vertragsgestaltung. Der Schriftleiter VFDB gibt die Veröffentlichungen der vfdb-Dokumente in der VFDBZeitschrift bekannt. Diese Richtlinie kann als Leitfaden für die Auswahl zur Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung herangezogen werden. Damit soll allen Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (die bei der Ermittlung von feuerwehrspezifischen (Einsatz-) Risiken und Zuordnung persönlicher Schutzausrüstung auf Schwierigkeiten gestoßen sind und allein eine umfassende Analyse nicht bewerkstelligen können) ein Hilfsmittel an die Hand gegeben werden. Für die hier vom Ref. 8 erarbeitete Richtlinie sind die üblichen Gefahren zugrunde gelegt worden, die für alle konventionellen Feuerwehreinsatzaufgaben (Brandbekämpfung im Innen- und Außenbereich, technische Rettung, Einsätze gemäß FwDV 500 und sonstige Hilfeleistungen) anzunehmen und im Tätigkeitsfeld der meisten Feuerwehren auch anzutreffen sind. Auch auf europäischer Ebene wurde erkannt, dass Feuerwehren bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützt werden müssen. Aus diesem Grund wurde ein umfassender Katalog möglicher Gefahren zusammengestellt1. Darüber hinaus enthält auch der Anhang von EN 469 relevante Informationen. Gefahren nach diesen Ausarbeitungen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Diese Richtlinie / GUV-Information richtet sich in erster Linie an den Träger der Feuerwehr nach landesrechtlichen Vorschriften und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Unfälle und Gesundheitsgefahren bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen vermieden werden können. Der Träger der Feuerwehr kann bei Beachtung der hier aufgeführten Empfehlungen, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren getroffen hat. 1
Siehe Technical Report N113 des CEN/TC 162/JWG 1 FFPPE: `Risk Assessment Guidelines for choosing PPE for firefightersA vom 30. November 2000.
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Durch diese Richtlinie wird berücksichtigt, dass die Organisationsstruktur der deutschen Feuerwehren zur Absicherung des Grundschutzes häufig Zusammenarbeit von Feuerwehren unterschiedlicher Hoheitsträger erforderlich macht. 1
die
Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes Diese Richtlinie/GUV-I erläutert die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (GUV-V A 1) und insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) hinsichtlich der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung für Feuerwehren. In dieser Richtlinie/GUV-I sind die Vorschriften des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG),der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSABV) sowie der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) berücksichtigt. Die in dieser Richtlinie/GUV-I enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Aus den zitierten rechtlichen Grundlagen ist zu entnehmen, dass der Träger der Feuerwehr der Beschaffung jeglicher PSA eine Gefährdungsbeurteilung voranstellen muss. Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung ist der konventionelle Einsatz- und Übungsdienst bei deutschen Feuerwehren.
2
Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
2.1
Allgemeine Aspekte Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen. Diese sind möglichts ganz auszuschalten oder zu mindest auf ein vertretbares Risiko zu verringern. Hierzu müssen: - die möglicherweise vorhandenen Gefahren, - die Wahrscheinlichkeit, dass Feuerwehrleute ihnen ausgesetzt sind, sowie
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- die möglichen Folgen einer solchen Exposition ermittelt werden. Diese drei Schritte werden auch unter dem Begriff der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst. 2.2
Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung Für eine Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst die Gefahren erfasst werden, die im Einsatz und bei Übungen auftreten können. Bei der Erfassung der Gefahren stellte sich heraus, dass es notwendig ist, bestimmte Einsatzszenarien zugrunde zu legen. Diese sollten mit standardisierten Szenarien aus örtlichen Brandschutzbedarfsplänen im Einklang stehen. Vom Ref. 8 wurden, wie in Tabelle 1 aufgeführt, 5 repräsentative Szenarien gewählt.
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Tabelle 1: Einsatzszenarien für die Gefährdungsbeurteilung
- Brandbekämpfung Außen (BBK1) Brandbekämpfung im Freien. - Brandbekämpfung Innen (BBK2) Brandbekämpfung im Gebäude. Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung. Der Treppenraum ist verqualmt. - Technische Rettung (TR) Unfall mit einer eingeklemmten / eingeschlossen Person. Technische Infrastrukturen und Betriebsstoffe können im Umfeld nicht ausgeschlossen werden. - Wasserrettung (WR) Rettung einer im Wasser treibenden Person. - Rettungsdienst (RD) Medizinische Erstversorgung einer leblos vorgefundenen Person mit möglichem Infektionsrisiko. - ABC-Einsatz nach FwDV 500 (ABC) Austritt von Stoffen im Bereich der Gefahrengruppe IIA-IIIA, IIB – IIIB und IIC - IIIC. In allen Fällen kann eine Personenrettung erforderlich sein.
Für jedes dieser Szenarien wurden aufgrund von Erfahrungswerten mit den Vorgaben aus Tabelle 2 Wahrscheinlichkeiten festgelegt, mit denen die einzelnen Gefahren auftreten. Bei der Ausführung der Gefährdungsbeurteilung für die unterschiedlichen Einsatzszenarien war Grundlage, dass die jeweilige Gefahr auf eine völlig ungeschützte Einsatzkraft einwirkt.
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Dabei haben sowohl das Niveau der Ausbildung, die Qualität der Fortbildung, Einsatzerfahrung, das jeweilige taktische Vorgehen, als auch die operativen Abläufe der einzelnen Feuerwehr einen Einfluss auf die spezifische Beurteilung.
Tabelle 2: Einteilung der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Gefahren und deren möglichen Folgen
Wert
Wahrscheinlichkeit
(W)
Wert
Schweregrad
(F)2
(Folgen für die Feuerwehrleute)
0
nie
nie
0
1
ausnahmsweise
≤ 2 x /Jahr
1
gelegentlich
≤ 10 x /Jahr
3
Sehr wahrscheinlich
≤ 1 x /Woche
4
hoch
4
immer
täglich
8
Extremfall
2
ohne Folgen
gering 2
mäßig
z. B. leichte Verletzungen: kleine Schnittwunden, Abschürfungen, Verstauchungen, oberflächliche Verbrennungen, Kreislauf leicht belastet z. B. schwerere Verletzungen: Knochenbrüche; ernsthafte Verbrennungen 2. Grades u. ä., Kreislaufstörungen z. B. Lebensbedrohung, Kreislaufinsuffizienz Tod
Anmerkungen: „0" ist nur zulässig, wenn absolut keine Gelegenheit besteht, auf die Gefahr zu treffen.
Die physiologische Belastung des Trägers durch die persönliche Schutzausrüstung (z.B. Gewicht der PSA, Wärmestau etc.) muss dabei auch in die Bewertung einfließen, da diese einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheitsgefährdung des Feuerwehrangehörigen ausüben kann3. Die Gefährdungsbeurteilung muss außerdem alle Aspekte in Betracht ziehen, die zwischen dem Ausrücken von der Wache und der Rückkehr zum Standort relevant werden können. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Einsatztätigkeiten bei den Feuerwehren kann durch Anwendung der nachfolgenden Formel für jede möglicherweise anzutreffende Gefahr das zugehörige Risiko ermittelt werden. Durch diese Vorgehensweise lässt sich deutlich herausstellen, wo Entscheidungen zur Sicherstellung angemessener und richtiger Leistungsstufen für die Schutzausrüstung der Feuerwehrleute getroffen werden müssen (Prioritätenliste). 2 Die Werte wurden im Vergleich zu Anhang G EN 469 geändert, um die Abstufung zwischen den Leistungsstufen der Schutzkleidungsnormen deutlich zu machen. 3 (siehe auch STATT-Studie des Innenministeriums Baden-Württemberg unter www.fit-for-fire-fighting.de).
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Bei der Auswahl geeigneter PSA ist dann diejenige Gefahr maßgeblich, die die schwerwiegendsten Folgen erwarten lässt. Es ist unwahrscheinlich, dass alle aufgeführten Gefahren während eines Einsatzes gleichzeitig anzutreffen sind. Die Liste der Gefahren erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht uneingeschränkt auf jede Feuerwehreinheit übertragbar. Gefahrenmerkmale dürfen und müssen entsprechend den örtlichen Bedingungen und Anforderungen durch jede Feuerwehr, die eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchführt, hinsichtlich der Bewertung von der Häufigkeit des Auftretens und dem Schweregrad der Folgen für ihren Betreuungsbereich angepasst werden. Dieses kann im Einzelfall eine Erhöhung der Sicherheitsanforderung zur Folge haben (z. B. bei der Zuständigkeit für petrochemische Anlagen), lässt aber auch eine Reduzierung des Schutzniveaus (z. B. Einsatz ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät) zu. Das einer bestimmten Gefahr zugeordnete Risiko R ergibt sich mathematisch als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit W (siehe Wert „W“ Tabelle 2) und den zu erwartenden Folgen F, (siehe Wert „F“ Tabelle 2) d.h. R=WxF
2.3
Gefährdungsbeurteilungen Bei flächendeckender Betrachtung über alle Feuerwehren der Bundesrepublik kann für die in Tabelle 3 aufgelisteten Gefahren prinzipiell ein Durchschnittswert für die Häufigkeit angegeben werden, mit der diese Gefahren in Bezug auf die angegebenen Einsatzszenarien (siehe Tabelle 1) auftreten. Mit steigendem Risiko wächst jedoch die Anforderung an den Träger der Schutzkleidung hinsichtlich des taktischen Verhaltens und der Kenntnis über Anwendung und Grenzen der gesamten PSA im Einsatzfall. Unterhalb eines Risikowertes von 8 ist die Mindestausstattung von Einsatzkräften mit der Grundausrüstung gemäß UVV Feuerwehren - Feuerwehrschutzanzug (Leistungsstufe 1) - Feuerwehrhelm - Feuerwehr-Schutzhandschuhe - Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk als ausreichend zu betrachten. Ab einem Risikowert von 8 oder höher ist neben einer besonderen fachlichen und körperlichen Eignung der Einsatzkräfte (z.B. spezielles Brandbekämpfungstraining, ABC-Ausbildung, erweiterte Hilfeleistungsausbildung) auch eine zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. umluftunabhängiges Atemschutzgerät, CSA, Flammschutzhaube etc.) erforderlich.
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In der nachfolgenden Tabelle 3 (Gefährdungsmatrix) sind den Einsatzszenarien aufgrund empirischer Ermittlungen entsprechende Risikowerte zugeordnet4, die sich durch die Wirkung der näher bezeichneten chemisch-physikalischen Vorgänge auf den ungeschützten menschlichen Körper und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens ergeben (Spalte 3 bis Spalte 8). Daraus lässt sich die Art der erforderlichen Schutzausrüstung ableiten (eingeteilt nach Schutzstufen PSA I, PSA II, PSA *, PSA ** und PSA ***. Diese Schutzstufen sind in Abschnitt 4 dargestellt und detailliert beschrieben.
Abb. 1: Erläuterung der Tabelle 3
4 Nach diesem Verfahren wurden Risiken von Feuerwehren auch in Irland, Frankreich, Schweden und Norwegen ermittelt, die mit den in Tabelle 3 aufgeführten Werten im Wesentlichen übereinstimmen.
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Für besondere Einsatzszenarien (z.B. Tierbiss) sind in der Spalte 15 entsprechende Hinweise aufgeführt, die das taktische Verhalten betreffen bzw. für die Beschaffung spezifischer Schutzausrüstung relevant sind (z.B. Normverweise). 2.4
Handhabung der Gefahrenmatrix Die Beschaffung jeglicher PSA durch den Träger des Feuerschutzes setzt eine Gefährdungsbeurteilung voraus, die den Vorgaben der Richtlinie 89/656/EWG entsprechen muss. Die eigentliche Beschaffung erfolgt dann auf der Grundlage bzw. den Ergebnissen dieser Analyse. Die nachfolgende Gefährdungsbeurteilung kann als Basis übernommen und/oder ggf. durch eine eigene Bewertung modifiziert werden.
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April 2006
Tabelle 3: Gefährdungsmatrix
(1)
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10) (11) (12) (13) (14)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
(15) Besondere Hinweise
BBK1
BBK2
TR
WR
RD
ABC
0 -
I
II
-
-
-
-
1 4 4
3 0 4 12
0 -
0 -
0 -
I (II)
II *
-
-
-
-
1 2 2
2 1 4 2 8 2
0 -
0 -
0 -
I
II
I
-
-
-
2 2 4
2 1 8 2 16 2
0 -
0 -
1 2 2
I
II
I
-
-
*
1 2 2
1 1 8 1 8 1
0 -
0 -
1 1 1
I
II
-
-
-
*
2 2 4
2 0 4 8
0 -
0 -
0 -
I
II
-
-
-
-
1 0 8 8
0 -
0 -
0 -
-
II
-
-
-
-
0 -
0 -
0 -
I
I
I
-
-
-
ABC
0 -
RD
0 -
WR
3 1 8 24
TR
BBK2
BBK1
1 4 4
1. Thermische Gefährdungen
Konvektive Wärme
Strahlungswärme
Kontaktwärme
Bei Bränden in geschlossenen Räumen häufig anzutreffen. Heiße eingeatmete Luft kann die Atemwege gefährden. Bei BBK1 kann die Einsatzkraft im Ereignisfall von der Strahlungsquelle zurückweichen. Hier sind nur einzelne Körperteile betroffen.
Offene Flamme Auch Stichflammen oder Flammen in Verbindung mit Entstehungsbränden (TR).
Geschmolzenes Material (Metall / Kunststoff)
z.B. Abtropfende Deckenverkleidung.
Glut
Hier sind nur einzelne Körperteile betroffen (Fußbereich).
Flash Over
Auswirkungen nur in geschlossenen Räumen möglich.
Funken
Auch Schleiffunken.
0 -
1 2 2
1 2 2
1 2 2
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Reflektierende Schutzkleidung bei starker Wärmestrahlung
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(1)
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(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
1 2 2
1 2 2
1 2 2
0 -
Beurteilungsgrundlage FwDV 500
1 4 4
1 4 4
1 4 4
Einsatz der Feuerwehr nur bei abgeschalteten Systemen
0 -
0 -
Durch Eigen- oder Fremdladung
1 2 2
1 2 2
ABC
Beurteilungsgrundlage FwDV 500
Besondere Hinweise
RD
0 -
(15)
WR
1 1 1
TR
1 1 1
BBK2
1 1 1
BBK1
Beurteilungsgrundlage FwDV 500
ABC
TR
0 -
RD
BBK2
1 1 1
WR
BBK1
1 1 1
(10) (11) (12) (13) (14)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
1 1 1
April 2006
-
-
-
EN 170, EN 171, EN 172, EN 207, EN 208 (Augenschutz)
2. Strahlung Elektromagnetische z.B. Laser, MikroWellenstrahlung welle. (technisch) Im Einsatzfall sind diese Systeme in der Regel abgeschaltet. Radioaktive Kontamination
Bestrahlung mit α-, β-, γ- oder Röntgenstrahlung
Inkorporation
0 -
0 -
1 1 1
1 4 4
*
*
*
-
*
*
EN 1073-2, EN 421
1 2 2
1 8 8
*
*
*
-
*
*
EN 1073-2, EN 421
0 -
1 4 4
1 4 4
*
*
*
-
*
*
0 -
0 -
0 -
0 -
-
-
-
-
-
-
1 2 2
0 -
0 -
1 2 2
I
I
I
-
-
*
Es gibt keine Strahlenschutzkleidung für γund Röntgenstrahlung. Risikominimierung durch Begrenzung der Aufenthaltsdauer, Vergrößern des Abstandes und Nutzung von Abschirmung, EN 1073-2, EN 421
3. Elektrische Gefährdung Lichtbögen
Statische Elektrizität
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EN 345, EN 1149-1/2
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(1)
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
BBK2
TR
WR
RD
ABC
0 -
0 -
Häufiger Einsatz im Bereich 240 V bis 800 V
2 4 8
2 4 8
2 4 8
0 -
z.B hohe Außentemperatur, aufgewärmte Räume. Im Innenangriff ist die konvektive Wärme Beurteilungskriterium
2 1 2
0 -
2 1 2
Unterkühlung, partielle Erfrierungen, Schwächung einzelner Körperfunktionen
1 2 2
0 -
Einzelne Körperteile können betroffen sein
0 -
Kein Sturm z.B. Hochleistungslüfter
Besondere Hinweise
BBK1
1 8 8
(15)
ABC
WR
1 8 8
(10) (11) (12) (13) (14)
RD
TR
Bsp. elektrisch Betriebene Schienenfahrzeuge
April 2006
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
BBK2
Niederspannung
(3)
BBK1
Hochspannung
vfdbRichtlinie 0805
0 -
1 8 8
-
-
-
-
-
-
Kein Schutz durch PSA, abschalten!!!
I
I
I
-
-
*
0 -
1 4 8
Kein vollständiger Schutz durch PSA, abschalten!!!
0 -
2 1 2
2 2 4
-
-
-
-
-
-
Siehe auch 9 Zeile 1 (ggf. Kühlweste)
1 2 2
1 4 4
1 2 2
1 2 2
I
-
I
*
*
*
0 -
1 2 2
1 4 4
0 -
0 -
-
-
I
*
-
-
2 1 2
2 1 2
2 1 2
0 -
0 -
2 1 2
I
I
I
-
-
*
Regen, Schnee etc.
3 1 3
1 1 1
3 1 1
1 1 1
3 1 3
1 1 1
I
I
I
*
*
*
Sensible Sinnesorgane
1 1 1
1 1 1
1 1 1
1 1 1
0 -
1 1 1
I
I
I
*
-
*
Unterkühlung
0 -
0 -
0 -
2 4 8
0 -
0 -
-
-
-
*
-
-
4. Einflüsse durch die Umgebung Warme Umgebung
Kalte Umgebung
Kalte Oberfläche
Windzug
Niederschlag
Spritzwasser
Sturz ins Wasser
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Ggf. Witterungsschutz nach EN 343
Ggf. Absturzsicherung durch Leinen
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(1)
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
April 2006
(10) (11) (12) (13) (14)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
BBK2
TR
WR
RD
ABC
BBK1
BBK2
TR
WR
RD
ABC
0 -
0 -
0 -
2 4 8
0 -
0 -
-
-
-
*
-
-
2 2 4
2 2 4
2 2 4
1 2 2
3 2 6
1 2 2
I
I
I *
*
*
*
2 2 4
2 2 4
2 2 4
1 2 2
1 2 2
1 2 2
I
I
I
*
*
*
2 1 2
2 1 2
2 1 2
2 1 2
2 1 2
2 1 2
I
I
I
*
*
*
Fallende Gegenstände oder Einsatzausrüstung oder Trümmer
1 4 4
2 4 8
1 4 4
0 -
0 -
1 4 4
I
I
I
(z.B. Schleiffunken)
0 -
0 -
2 2 4
0 -
0 -
0 -
-
-
I
-
blaue Flecken
2 1 2
2 1 2
2 1 2
2 1 2
2 1 2
2 1 2
I
I
I
*
Sprungtuch, Aufnahme von Geräten
1 4 4
1 4 4
1 4 4
0 -
0 -
0 -
I
I
I
Quetschungen, Einsatz von Geräten
2 2 4
2 2 4
2 2 4
0 -
0 -
1 2 2
I
I
I
Ertrinken
(15) Besondere Hinweise
BBK1
Verlust der Auftriebsmöglichkeiten
vfdbRichtlinie 0805
5. Mechanische Gefährdungen Stichverletzung
Schnittverletzung
Abschürfung
fallender Gegenstand
fliegende Partikel
Auf- und Anprall
Auffangverletzung
Druckbelastung
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Besondere PSA bei TR Wald (Schnittschutz)
*
Zusatzschutz für Augen nach EN 166
*
*
Kein vollständiger Schutz durch PSA möglich
*
Einzelne Gliedmaßen betrfoffen; vollständiger Schutz durch PSA nicht möglich
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(1)
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
1 4 4
0 -
1 8 8
Schnee- und Eisklätte, Schmierstoffe
3 2 6
3 2 6
3 2 6
1 2 2
3 2 6
1 2 2
= 0 und damit keine Schutzmaßnahmen erforderlich
1 0 0
1 0 0
1 0 0
1 0 0
1 0 0
1 0 0
z.B. Schlange, Katze, Insektenstiche
0 -
0 -
1 2 2
0 -
0 -
0 -
Risiko allenfalls in Verbindung mit Polizeieinsätzen
0 8 0
0 8 0
0 8 0
0 8 0
0 8 0
0 8 0
Einsatz mit hydraulischem Spreiz- und Schneidgerät
0 -
0 -
1 4 4
0 -
0 -
1 2 2
Schlauchkupplung, plötzliche Ablösung unter Spannung stehender Teile
1 4 4
1 4 4
1 4 4
0 -
0 -
1 4 4
kommt praktisch bei jedem Einsatz vor (z.B. Aggregate, Motorsäge etc.)
2 1 2
2 1 2
2 1 2
1 1 1
0 -
2 1 2
Seite 15 von 41
I
I
I
-
-
*
*
(15) Besondere Hinweise
ABC
1 8 8
RD
1 8 8
WR
1 8 8
TR
z.B. Sturz von Leiter oder Dach: Einsatz in einer Höhenrettungsgruppe ist nicht berücksichtigt
April 2006
(10) (11) (12) (13) (14)
BBK2
6. Lärm
(9)
BBK1
Beschleunigte fliegende Teile
(8)
ABC
Freisetzung unter Druck befindlicher Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl)
(7)
RD
Schussverletzung
(6)
WR
Tierbisse
(5)
TR
Vibration
(4)
BBK2
Ausrutschen
(3)
BBK1
Schwerkraftphänomen / Abbremsung bei Sturz
vfdbRichtlinie 0805
Schutz nur durch Absturzsicherung mit Leinen, Gurten und Geschirre möglich
*
Ggf. Spezialhandschu he nach EN 1082-1 Imkerschutzkleidung
I *
Im besonderen Einzellfall: Weste nach ISO/FDIS 148762
I
I
I
*
I
*
-
Bei hohen Drücken kein vollständiger Schutz möglich; Augenschutz EN 166
Im Einzelfall (z.B. Motorsägeneinsat z) Gehörschutz nach EN 352: 1-3
Richtlinie GUV-I
(1)
vfdbRichtlinie 0805
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
April 2006
(10) (11) (12) (13) (14)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
(15) Besondere Hinweise
2 4 8
0 -
1 8 8
1 8 8
0 -
0 -
0 -
1 8 8
-
-
2 4 8
2 4 8
2 4 8
0 -
0 -
2 4 8
I
I
0 -
0 -
0 -
0 -
0 -
1 2 2
*
0 -
0 -
0 -
0 -
0 -
1 2 2
*
RL 0801
0 -
0 -
0 -
0 -
2 4 8
1 4 4
*
RL 0806
0 -
0 -
1 4 4
0 -
0 -
1 4 4
*
RL 0801
ABC
ABC
0 -
RD
RD
2 4 8
WR
WR
0 -
TR
TR
BBK2
BBK2
BBK1
BBK1
0 -
7. Sichtbedingte Gefährdungen fehlende Sichtbarkeit
8. Biologische / chemische Gefährdungen
explosive Stoffe und explosive Artikel
Arbeiten auf öffentlichen nicht abgesperrten Verkehrsflächen, Einsatzkräfte sind in unübersichtlichen Einsatzstellen ansonsten schwer wiederzuerkennen.
Thermische und mechanische Verletzung möglich
oxidierend wirkende Stoffe
giftige Substanzen
ätzende Stoffe
Ggf. zusätzliche Warnkleidung nach EN 471
*
Der Schweregrad wird in Verbindung mit dem entsprechenden Brandfall bzw. als die am wahrscheinlichsten auftretende Verletzung angenommen.
entzündbare feste und flüssige Stoffe
infektiös wirkende Stoffe
I
z.B Tierseuchenbekämpfung, Einsatz in biologischen Anlagen
Seite 16 von 41
-
I
*
*
I
Kein vollständiger Schutz durch PSA möglich Ex-Schutz beachten
Richtlinie GUV-I
(1)
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(9)
(10) (11) (12) (13) (14)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
(15) Besondere Hinweise
0 -
0 -
1 8 8
*
RL 0802
0 -
0 -
0 -
0 -
0 -
1 2 2
*
Im Einzelfall spezielle Schutzausrüstun g wie z.B. Thermounterwäsc he
0 -
0 -
0 -
0 -
0 -
1 2 2
*
RL 0801 / RL 0802
0 -
0 -
0 -
0 -
0 -
1 2 2
*
RL 0801 / RL 0802
0 -
0 -
1 4 4
0 -
2 4 8
1 4 4
*
*
Im Rettungsdienst RL 0806; ggf. Handschutz EN EN 455-1
2 2 4
2 8 16
0 -
0 -
0 -
0 -
I
II
-
-
-
-
RL 0802
2 2 4
2 4 8
2 2 4
1 2 2
2 2 4
1 4 4
I
II
I
*
*
*
Ggf. zusätzliche Unterbekleidung
I
ABC
0 -
RD
0 -
WR
0 -
TR
BBK2
BBK1
physiologische Belastungen durch Wärme / Kälte
(8)
ABC
9. Sonstige Gefährdungen
Die Bewertung bezieht sich auf einen Feuerwehrmann im Gefahrenbereich
(7)
RD
Kontamination durch Körperflüssigkeiten
(6)
WR
Gase
(5)
TR
andere Stoffe mit spezifischen Gefahrenmerkmalen (z.B. kanzerogen)
(4)
BBK2
unter Druck verflüssigte tiefkalte Gase
(3)
April 2006
BBK1
erstickend wirkende Stoffe
Brandrauch
vfdbRichtlinie 0805
Es wird hier ausnahmsweise davon ausgegangen, dass der Feuerwehrmann gängige Schutzkleidung nach DIN EN496 trägt. nicht bzgl. Wasserrettung
Seite 17 von 41
Richtlinie GUV-I
(1)
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
(2)
Gefährdung Erläuterung (Ursache & Art)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10) (11) (12) (13) (14)
Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe)
Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung
(15) Besondere Hinweise
2 4 8
Eingeschränkter Schutz durch Kühlwesten möglich, Reduzierung der einsatzbedingten Arbeitsphasen
1 0
1 2 2
1 0
1 4 4
1 0
1 2 2
Schutz vorrangig nur durch taktische Maßnahmen; ggf. Blitzleuchten o.ä.
1 2 2
2 4 8
1 2 2
0 -
1 1 1
1 8 8
-
-
-
ABC
0
RD
0
WR
ABC
2 2 4
TR
RD
2 4 8
-
BBK2
WR
2 2 4
Seite 18 von 41
BBK1
TR
In der Regel wird bei allen Tätigkeiten ein Flüssigkeitsverlust auftreten.
(4)
BBK2
Abspaltung von der taktischen Einheit
(3)
April 2006
BBK1
physiologische Belastungen durch Erhöhung der Körperkerntemperatur bei schwerer Arbeit unter isolierender PSA
Flüssigkeitsverlust
vfdbRichtlinie 0805
-
Aufnahme von Flüssigkeit (Elektrolytersatz); Begrenzung der Einsatzzeit; ggf. Kühlwesten
Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
3.
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA Ausgehend von der Muster-Gefährdungsanalyse und einer individuellen Analyse für eine Feuerwehr sind im Zusammenhang mit dem Einsatz geeigneter PSA noch weitere Kriterien relevant. Erste Hinweise hierzu geben die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegenden Aspekte: - Beschreibung der Einsatztätigkeiten - Auflistung der spezifischen Gefährdungsmerkmale - Beurteilung der Einzelgefährdungen - Berücksichtigung der Nutzungsfrequenzen - Einschätzung der Einsatzerfahrung der auszustattenden Einheiten - Betrachtung der örtlichen Einsatzorganisation - Einfluss geografischer, klimatischer Gegebenheiten Daraus resultieren die drei wesentlichen Fragestellungen: 1. Welche Körperteile sind zu schützen? 2. Welches Schutzniveau ist erforderlich und wird angestrebt? 3. Welche geeigneten Regelwerke können als technische Grundlage herangezogen werden?
3.1
Informationsgewinnung Die Zusammenstellung von Informationen zu bestimmter PSA aus verschiedenen Quellen kann als Entscheidungshilfe für die Auswahlentscheidung hilfreich sein. Beispielhaft zu erwähnen sind: -
3.2
Marktanalysen spezifische Analyse, Prüfungsergebnis von Produkten Differenzierung von Schutzstufen Testverfahren und Zertifikate Kompatibilitätsanalysen Auswertung von Einsatz- und Übungsberichten Nutzungserfahrung aus anderen artverwandten Arbeitsbereichen (z. B. THW, Hilfsorganisationen, Industrie, Militär)
Trageversuche Neben der theoretischen Vorbereitung von Beschaffungsentscheidungen sind praktische Anwendungen unerlässliche Hilfsmittel für die Auswahl geeigneter PSA. Hierzu sollten folgende Arbeitsschritte vollzogen werden:
3.2.1 Prüfungsaspekte -
An- und Ablegen der PSA Bewertung der Geschwindigkeit und Handhabung Anpassung an verschiedene Körperformen und -größen
Seite 19 von 41
Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
-
subjektive Beurteilung des Tragekomforts Ermittlung des Gewichtes der PSA Beurteilung der Kompatibilität mit anderen notwendigen Elementen der PSA (z. B. Helm, Atemschutzmaske o. ä.) - Beurteilung der Kompatibilität bei gleichzeitigem tragen von PSA mit nicht schützender persönlicher Ausrüstung (z.B. Beleuchtungsgerät, Fangleine, usw.) - Prüfung der umfassenden Schutzwirkung in verschiedenen Arbeitspositionen (bücken, Leiter steigen, tragen etc.) - abschließende Betrachtung, ob alle denkbaren Tätigkeiten des Einsatzalltags mit der ausgewählten PSA - auch in Kombination - möglich sind (insbesondere bei Multifunktionalitätsanspruch, Wichtung) 3.2.2 Prüfverfahren -
-
Auswahl der Probanden aus dem gesamten Kreis der Anwender als Querschnitt aller Alters-, Größen- und Dienstranggruppen Heranziehung einer statistisch repräsentativen Anzahl an Probanden Ausarbeitung gleichartiger Fragestellungen für alle Probanden (z. B. einheitliche Fragebögen) ja - nein Fragestellung Beurteilungsskala für mathematische Auswertung Gruppenverfahren sind denkbar, bei notwendiger Ankleidehilfe (z. B. CSA) sinnvoll Überprüfung der PSA sowohl als Einzelelement als auch in Kombination bedarfsorientierte Durchführung von Zusatztests z. B. Beflammungstest Prüfpuppentest Labortest zur • Waschfestigkeit • Dekontaminationsfähigkeit • UV-Beständigkeit • Abriebfestigkeit • chemische Grundresistenz • ...
Sofern keine Möglichkeiten zur Durchführung bestimmter Testverfahren gegeben sind, Anfrage beim DFV, LFV oder bei Berufs- und Werkfeuerwehren. 3.2.3 Zusätzliche Auswahlkriterien Nachfolgende Kriterien können zudem die Auswahlentscheidung beeinflussen, da diese zum Teil auch kostenrelevante Bedeutung haben: - Wartungs- und Pflegeaufwand - Art der Qualitätssicherung beim Hersteller - notwendige Inspektionsmodalitäten und Verfahren bis zur Nutzungsaufnahme - Ausmusterungsaspekte - Lieferzeiten (Standardgrößen, Sondergrößen) - Bandbreite der lieferbaren Größen - Lieferbedingungen Vertriebs- und Servicenetz Leasingoptionen Lagerhaltung ...
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Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
-
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
Verpackung und Lagerung Verteilungs- und Ausgabemodalitäten Möglichkeiten der zusätzlichen einsatztaktischen Modifikation (Funktionskennzeichnung, Farbgebung etc.) Wechselwirkung bei Adaption (z. B. Aufnähen von Stadtwappen u. ä.)
3.2.4 Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA Die sachgerechte Handhabung der PSA erfordert zumindest eine Einweisung. Empfohlen wird die Aufnahme in die Grundausbildung von Feuerwehreinsatzkräften unter Berücksichtigung folgender Inhalte: - Grenzen und Möglichkeiten der einzelnen PSA - Darstellung des Schutzumfanges und möglicher Schutzeinschränkungen - Effekte bei Langzeitnutzung (z. B. Hitzestress) - korrektes Anlegen - sachgerechte Lagerung und Pflege - sachgerechte Reinigung einschließlich Trocknung und Imprägnierung - Dekontaminationsmöglichkeit - Alterungsaspekte - Ausmusterungskriterien 3.3
Dokumentation Zur Vervollständigung der Informationen zur Auswahl und Anwendung von PSA wird auf die Notwendigkeit zur Dokumentation hingewiesen: - Archivierung von Herstellerinformationen und Nutzungshinweisen - Festhalten von Herstellungs- und Ausgabedaten - Erstellung von Inspektionslisten - Reparaturnachweise
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Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
4
Darstellung und Beschreibung verschiedener PSA-Gruppen
4.1
PSA für Brandbekämpfung (BBK1) (TR)
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA I
Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Freien / Technische Rettung
Ausrüstung:
siehe unten
Helm: prEN 443 mind. Typ A optional Typ B
Einsatzjacke: EN 469, mind. Stufe 1
Handschuhe: EN 659
Einsatzhose: EN 469, mind. Stufe 1
Stiefel: EN 15090 Typ 1 I D alternativ Typ 2 I D
optional Atemschutz nach RL 0802
Seite 22 von 41
Richtlinie
vfdbRichtlinie 0805
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
April 2006
PSA II 4.2
PSA für Brandbekämpfung (BBK2)
Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Innenangriff
Ausrüstung:
Helm: prEN 443 mind. Typ A optional Typ B
siehe unten
Isoliergerät: RL 0802
Atemanschluss: RL 0802 Flammschutzhaube DIN EN 13911
Einsatzjacke: EN 469, Stufe 2 Handschuhe: EN 659
Einsatzhose: EN 469, Stufe 1 Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D
Seite 23 von 41
Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA * 4.3
PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*)
Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung
Ausrüstung:
wie bei BBK 2, zusätzlich siehe unten
Reflektierender Vollschutzanzug: DIN EN 1486 optional: nur Haube / Handschuhe
Seite 24 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
Alternativen:
Seite 25 von 41
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA * 4.4
PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*)
Einsatzaufgabe: Wespenbekämpfung
Ausrüstung:
Imkerschutzkleidung Unterkleidung BBK1 ohne Helm und Handschuhe
Imkerschutzanzug optional: nur Haube / Handschuhe
Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D
Seite 26 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA * 4.5
PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW)
Einsatzaufgabe: Arbeiten mit der Motorkettensäge
Ausrüstung:
Schnittschutz Unterkleidung BBK1
Augen- und Gesichtsschutz EN 14458 optional:
Feuerwehrhelm prEN 443 optional: Industrieschutzhelm nach EN 397
Kapselgehörschutz EN 352
mit Industrieschutzhelm nach EN 397 Schutz nach EN 1731
Fuß- und Beinschutz EN 12568
Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D
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Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA * 4.6
PSA für Wasserrettung (WRD*)
Einsatzaufgabe: Personenrettung auf dem Wasser ggf. mit Feuerwehrboot (RTB1) nach DIN 14961
Ausrüstung:
BBK1 optional ohne Helm, mit leichtem Schuhwerk und Rettungsweste
Rettungsweste DIN EN 309 optional: Hochseerettungsweste EN / ISO 12402-2
Zusatzausstattung: mindestens Feuerwehrleine DIN 14920 optional: Sicherheitsleine DIN EN 1095
Seite 28 von 41
Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ** 4.7
PSA für Wasserrettung (WRD**)
Einsatzaufgabe: Personenrettung auf dem Wasser / Eis
Ausrüstung:
Überlebensanzug, Rettungsweste Unterkleidung BBK1 ohne Helm und Handschuhe
Rettungsweste DIN EN 309 optional: Hochseerettungsweste EN / ISO 12402-2
Überlebensanzug EN ISO 15027 T1 – T3 Zusatzausstattung: Sicherheitsleine DIN EN 1095
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Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA *** 4.8
PSA für Wasserrettung (WRD***)
Einsatzaufgabe: Tauchereinsatz zur Personenrettung im und unter Wasser
Ausrüstung:
Leichttauchgerät
Tauchgerät: RL 0803 mit integrierten Tarier- und Rettungsmitteln (DIN EN 1809 bzw. DIN EN 12628
Tauchanzug einschl. Stiefel und Handschuhe: DIN EN 14225 Sicherheitsleine DIN EN 1095
Seite 30 von 41
Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
GUV-I
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA * 4.9
PSA für Rettungdienst (RD*)
Einsatzaufgabe: Rettungsdienst, Behandlung und Transport von Patienten
Ausrüstung:
siehe unten
Einsatzjacke und Hose: EN 343, prEN 533 ,EN 471
Nitrilhandschuhe EN 374
Sicherheitsschuhe EN 344
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Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ** 4.10 PSA für Rettungdienst (RD**) Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (mäßiges Infektionsrisiko)
Ausrüstung:
siehe unten
Schutzbrille: EN 166 Haube: Partikel filtrierende Halbmaske: EN 149 FFP3
Schutzmantel: ASTM F1670:
Nitrilhandschuhe EN 374
Sicherheitsschuhe EN 344
Seite 32 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA *** 4.11 PSA für Rettungdienst (RD***) Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (hohes Infektionsrisiko)
Ausrüstung:
siehe unten
Schutzbrille: EN 166
Partikel filtrierende Halbmaske: EN 149 FFP3
Schutzanzug: RL 0806, Typ 4 Nitrilhandschuhe EN 374
Sicherheitsschuhe EN 344
Seite 33 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
4.12 PSA für Rettungdienst (RD***)
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ***
Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit lebensbedrohenden kontagiösen Infektionskrankheiten
Ausrüstung:
siehe unten
Schutzanzug nach RL 0806, Typ 3 mit Gebläsefilter EN 12941, KlasseTH3 oder TM3 Nitrilhandschuhe EN 374
Seite 34 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
4.13 PSA für allgemeine Dekontaminationsund Desinfektionsmaßnahmen (ABC**)
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA Dekon
Einsatzaufgabe: Dekon von Personen
Ausrüstung: siehe unten
Helm: prEN 443
Schutzbrille: EN 166 (dicht schließend)
Partikel filtrierende Halbmaske: EN 149 FFP3 optional: Atemschutz nach RL 0802
Schutzkleiddung RL 0806, Typ 4 Nitrilhandschuhe EN 374
Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D optional: Typ3
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Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
Alternativ:
Atemanschluss mit Filter: RL 0802
Helm: prEN 443
Schutzkleiddung RL 0806, Typ 4
Nitrilhandschuhe EN 374
Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D optional: Typ3
Seite 36 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA * 4.14 PSA für ABC-Einsatz (ABC*) Einsatzaufgabe: A-, B- und C-Einsatz mit Menschenrettung (nach FwDV 500)
Ausrüstung:
wie bei BBK 2, zusätzlich siehe unten
MHK ist nicht möglich !!
Schutzhaube gegen radioaktive Kontamination:
Seite 37 von 41
Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ** 4.15 PSA für A-Einsatz (ABC**) Einsatzaufgabe: A-Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II
Ausrüstung:
wie unten, evtl. zusätzlich Einsatzjacke und Einsatzhose BBK 2 bei Brandbekämpfung
Helm: prEN 443 Atemanschluss: RL 0802
Isoliergerät: RL 0802
Zusätzlich: Personendosimeter (unter dem Anzug): ISO 1757
Zusätzlich: Dosiswarngerät: DIN EC 61526/VDE0492
Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination: EN 1073-2 Handschuhe: EN 659
Nitrilunterhandschuhe EN 374
Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D
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Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ** 4.16 PSA für BC-Einsatz (ABC**) Einsatzaufgabe: BC -Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II
Helm: prEN 443
Atemanschluss: RL 0802
Isoliergerät: RL 0802
Schutzkleidung B-Einsatz: RL 0806, Typ 3 C-Einsatz: EN 14605
Handschuhe: EN 374-1
Stiefel: EN 15090 Typ 3 I D
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Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
4.17 PSA für C-Einsatz (ABC***) (nach FwDV 500 geeignet für den AB- und C-Einsatz)
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ***
Einsatzaufgabe: C-Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II
Ausrüstung:
siehe unten, Isoliergerät oder Atemanschluss sind durch die Außenlage nicht gegen Chemikalien geschützt.
Helm: prEN 443
Isoliergerät: RL 0802
Schutzkleidung RL 0801, Typ 1b ET (fest eingebaute Maske)
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Richtlinie GUV-I
zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
4.18 PSA für C-Einsatz (ABC***) (nach FwDV 500 geeignet für den AB- und C-Einsatz)
vfdbRichtlinie 0805 April 2006
PSA ***
Einsatzaufgabe: C-Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II
Ausrüstung:
siehe unten
Helm: prEN 443
Schutzkleidung RL 0801, Typ 1a ET
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