Radtypen: RS 708 (9 J x 20 H2 ET 22) / RS 709 (10 J x 20 H2 ET 25). Blatt: 1/AT1
. (Stand 10/99). - 2 -. T E I L E G U T A C H T E N über. Sonderräder und Reifen.
RS 708 (9 J x 20 H2 ET 22) / RS 709 (10 J x 20 H2 ET 25) Blatt: 1/AT1
(Stand 10/99)
TEILEGUTACHTEN über Sonderräder und Reifen Radtypen RS 708 / RS 709 ( 9 J x 20 H2 ET 22 / 10 J x 20 H2 ET 25) ______________________________________________________________________________
1.
Angaben zu den Sonderrädern Hersteller:
BBS Kraftfahrzeugtechnik AG, 77757 Schiltach
Radtypen:
RS 708
RS 709
Radgröße:
9 J x 20 H2
10 J x 20 H2
Einpresstiefe:
22 mm
25 mm
Lochkreis:
∅ 120 mm - 5 Loch
Zentrierart:
Mittenzentrierung durch Aluminium - Zentrierring Zuordnung siehe Anlagen
Zuläss. Radlast: Art:
730 kg (Abrollumfang max. 2150 mm) Zweiteilige Leichtmetall - Sonderräder (gegossene Felge, gegossener Radstern, Einzelteile mit 16 Spezialschrauben verbunden). Anschraubbereich mit Deckel verschlossen.
Kennzeichnung
BBS GERMANY RS 708 10 J x 20 H2 ET 22
außen:
9 J x 20 H2 ET 22
innen:
12.47.001 (Rohteilnr.)
12.47.002 (Rohteilnr.)
Gießdatum (Woche Jahr) Ventil:
RS 709
Kontrollzeichen
BBS - Spezialventil nach Zeichnung 09.15.074 (kombiniert mit Verbindungsschraube), Ventileinsatz nach DIN 7757
Auswuchtgewichte:
Klebegewichte
Befestigung:
Siehe Anlage.
Die Radtypen RS 708 und RS 709 wurde durch den TÜV Südwest e.V. mit positivem Ergebnis bezüglich der Festigkeit geprüft.
Bayerische Motorenwerke AG (BMW), München bzw. BMW Motorsport GmbH (BMW M GmbH), München
siehe Anlagen BMW.. mit Anhängen
3.
Prüfergebnisse Ausreichende Freigängigkeit zu serienmäßigen Fahrwerks- und Bremsenteilen war an den Prüffahrzeugen vorhanden (bzw. in Verbindung mit den in den speziellen Auflagen genannten Reifentypen vorhanden). Der Freigang zur Karosserie sowie die Radabdeckung muß je nach Fahrzeugtyp und Reifengröße durch entsprechende Nacharbeiten hergestellt werden (siehe Anlagen).
4.
Reifeneignung Von den in den Auflagen bzw. in den Anhängen aufgeführten Reifenherstellern liegen die Freigaben über Tragfähigkeit bei Höchstgeschwindigkeit für die genannten Reifentypen und Einsatzbedingungen vor. Die vorgeschriebenen Mindestluftdrücke sind zu beachten.
5.
Reserverad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die zugehörigen Radschrauben zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
6.
Prüfgrundlage VdTÜV - Merkblatt 751: Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW - Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit.
7.
Abnahme des Anbaus Nach Durchführung der beschriebenen Umrüstung ist eine unverzügliche Abnahme gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO erforderlich, da andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
RS 708 (9 J x 20 H2 ET 22) / RS 709 (10 J x 20 H2 ET 25) Blatt: 3
8.
(Stand 10/99)
Gültigkeit Gutachtenkopien sind nur gültig mit Originalstempel des Antragstellers auf jedem Blatt! Der Antragsteller hat den Nachweis über ein Qualitätsmanagement - System gemäß den Anforderungen des § 19, Anlage XIX StVZO durch Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde erbracht. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Rädern oder bei Änderungen an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen, die den Anbau der Räder beeinflussen können sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
9.
Schlußbescheinigung Gegen den Anbau der Radtypen RS 708 und RS 709 an die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge und die Abnahme gemäß § 19 (3) Nr. 4 StVZO bestehen bei Beachtung der Auflagen und Hinweise keine technischen Bedenken.
Anlagen Anlagen BMW..:
Fahrzeugtypen BMW
Böblingen, den 05. 10. 1999
PRÜFLABORATORIUM
TPT-B-LU/lu C:\...\BBS\TEILEGUT\07347910
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
TÜV Automotive GmbH Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
Dipl.- Ing.(FH) Lutterbeck Der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr