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12. Juni 2013 ... Offenen Ganztagsschulen. © Zartbitter : Wolters/Enders 2013. Page 3 ... Mädchen und Peergewalt. 2/3 aller Opfer sexuellen Missbrauchs.
S wie sichere Orte für Mädchen und Jungen

Die OGS als Ort der Achtung der persönlichen Grenzen von Mädchen und Jungen

Ursula Enders/Dr. Katrin Kleinen Illustrationen: Dorothee Wolters

Alltägliche Grenzverletzungen oder Gewalt? Ausmaß und Formen von Gewalt durch Gleichaltrige und Erwachsene in Offenen Ganztagsschulen

 Zartbitter : Wolters/Enders 2013

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Notwendigkeit der Differenzierung

• Grenzverletzungen • Übergriffe • massive Formen der Gewalt

Ganz „normale“ Grenzverleztungen

• einmalig/selten • Empathie mit dem betroffenen Kind • Kindergruppe • spricht darüber • beschwert sich • können durch pädagogische Maßnahmen gestoppt werden

Übergriffe/massive Gewalt

• massiv und/oder wiederholt • oftmals durch „normale“ pädagogische Interventionen nicht zu stoppen

Bewertung von Grenzverletzungen/Übergriffen abhängig von … • Kontext

• vom Erleben der Betroffenen sowie der kindlichen Zeuginnen und Zeugen • Wiederholung

Grenzverletzung/Übergriffe

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Verbale Übergriffe

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Sexuelle Übergriffe

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Volllabern

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Ausgrenzung

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Eindeutige Formen von Peergewalt

Körperliche Gewalt

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Körperliche Gewalt

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Beschädigung von Eigentum

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Sexuelle Übergriffe (Kinder bis ca. 10 Jahre)

Sexuell grenzverletzendes Verhalten von Kindern bezeichnet man als sexuelle Übergriffe.  Zartbitter : Wolters/Enders 2013

Sexuelle Gewalt (bei massiven Fomen durch Kinder ab 10 Jahre)

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Sexuelle Gewalt

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Ausgrenzung und Mobbing

Mobbing

Ausgrenzung

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Gewalt im Netz

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Ritualisierte Formen von Peergewalt in Gruppen

• Mutproben • Aufnahmerituale • Abklärung der Gruppenhierarchie

Geschlecht und Peergewalt Peer-Gewalt wird von beiden Geschlechtern verübt.

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Geschlecht und Peergewalt Peergewalt wird von beiden Geschlechtern verübt.

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Jungen und Peergewalt • Jungen werden häufig Opfer von Gewalt durch gleichaltrige oder ältere Jungen • körperliche Gewalt • sexuelle Gewalt • Jungen verüben oftmals Gewalt im Rahmen von Gruppenritualen. • Jungengewalt durch sozial benachteiligte Jungen wird häufig wahrgenommen.

Mädchen und Peergewalt 2/3 aller Opfer sexuellen Missbrauchs sind Mädchen. Mädchen leiden häufig unter Ausgrenzung/Mobbing durch andere Mädchen.

Auch Mädchen verüben sexuelle und körperliche Gewalt.

Fakten Forschung zum Bereich Peergewalt wird häufig von Kriminologen betrieben, die meist das Gewaltverhalten von Jungen und Mädchen ab Strafmündigkeit untersuchen (14 Jahre). Bisher kaum Forschung zu Peergewalt von Mädchen und Jungen im Vor- und Grundschulalter.

DJI-Befragung von Schulen Helming u.a. (2011)

Vermutung sexueller Gewalt durch Kinder und Jugendliche fünf Mal häufiger

als Vermutung sexueller Gewalt durch Erwachsene

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Folgen sexueller Übergriffe durch Peers für Opfer vergleichbar mit Folgen sexuellen Missbrauchs durch Erwachsene und Jugendliche Peter Mosser (2012): „Sexuell grenzverletzende Kinder – Praxisansätze und ihre empirischen Grundlagen“ unter www.dji.de

Risikofaktoren von Peergewalt

• individuelle und familiale Risikofaktoren • soziale Risikofaktoren • Institutionelle Risikofaktoren

Individuelle und familiale Risikofaktoren • eigene Gewalterfahrungen • körperliche Gewalt • Vernachlässigung ( z.B. Wohlstandswaisen) • sexualisierte Gewalt • Ausgrenzung/Mobbing • Gewalt im Netz

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Individuelle und familiale Risikofaktoren

• Zeugenschaft von (häuslicher) Gewalt

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Individuelle und familiale Risikofaktoren

• Zeugenschaft von (häuslicher) Gewalt

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Individuelle und familiale Risikofaktoren

• häufige Beziehungsabbrüche • nicht verarbeite traumatische Vorerfahrungen der Eltern

Individuelle und familiale Risikofaktoren

• Krankheit/ (Sucht-)Erkrankung in der Familie

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Soziale Risikofaktoren

• eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und anderen gesellschaftlichen Aktivitäten

• finanzielle Notlagen/Arbeitslosigkeit

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Soziale Risikofaktoren • soziale Benachteiligung aufgrund von Migrationshintergrund

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Vermutung oder Verdacht bei Gewalt durch Erwachsene? Zur Unterschiedlichkeit der Arbeitsaufträge von Schule/Jugendhilfe und Strafverfolgungsbehörden

Vermutung oder Verdacht bei Gewalt duch Erwachsene Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden: Abklärung eines Verdachts körperlicher Gewalt oder sexueller Ausbeutung

Aufgabe von Schule und Jugendhilfe: Sicherstellung des Kindeswohls und (arbeitsrechtliche) Fürsorgepflicht für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Vermutung oder Verdacht Strafverfolgungsbehörden im Zweifel für den Angeklagten

Schule/Jugendhilfe/Vereine Im Zweifelsfalle für das Kindeswohls

Schule/Jugendhilfe/Vereine

Standards fachlichen Handelns

= Maßstab der Bewertung

Schule/Jugendhilfe

Differenzierung zwischen • Grenzverletzungen • Übergriffen • strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt

Grenzverletzungen zwischen • Generationen • Geschlechtern • einzelnen Personen

Grenzverletzungen werden verübt von • Erwachsenen • Jugendlichen (z.B. Praktikant/innen) • Kindern unter 12 Jahren

Grenzverletzungen

• psychisch • körperlich • sexuell

Grenzverletzungen

Ursachen: • unabsichtlich verübt • fachliche/konzeptionelle Unzulänglichkeiten • persönlichen Unzulänglichkeiten • „Kultur der Grenzverletzungen“ • „Kultur des Wegschauens“

Grenzverletzungen

• (nicht nur) objektive Faktoren • subjektives Erleben • nicht ganz zu vermeiden • korrigierbar

Übergriffe

wiederholte, massive und/oder nicht zufällige Grenzverletzungen

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Übergriffe durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Ursachen: • Machtmissbrauch

• grundlegende persönliche Defizite • grundlegende fachliche Defizite

• gezielte Desensibilisierung als Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs

Strafrechtlich relevante Gewalthandlungen

• Körperverletzung • sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung • Erpressung • Vernachlässigung der Fürsorgepflicht Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren.

Gewalt in Institutionen

Belastungen der Opfer: • öffentliche Opfer • (sehr häufig) mehrere Kinder in Handlungen verstrickt • Schweigen, um Peergroup nicht zu „verraten“

Strafanzeige ja oder nein? • bei strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt sinnvoll Ausnahmen: • wenn Opfer gegen Anzeige ist • wenn Anzeige eine zu große Belastung für Opfer bedeutet • ohne Strafanzeige: keine Korrektur der verletzten Norm • ohne eindeutig Stellungnahme der Institution: Rückgang der Nutzer/Nutzerinnen

• ohne Entfernung des Täters/der Täterin: • langfristigen Zunahme der Gewaltdelikte • Zunahme des Burnouts von Mitarbeiter/innen

Gleich geht‘s weiter…

www.zartbitter.de  Zartbitter : Wolters/Enders 2013